Unsere
Mitglieder-
versammlung
  Unser
Vorstand
  Unsere
Struktur
  Unsere
Leitung
  Unser Team
  Regenbogen-
stiftung
  Kooperation/
Vernetzung
  Kolumne
  Aids-
Memorial
  HIV-Info-
Radio
  QUILT - Das Magazin
  SWITCH -
die andere
Seite
  Mitglied
werden!
  Satzung
  Leitbild
  Führungs-
grundsätze
  Zusammen-
arbeit mit
Pharma-
unternehmen
  Rahmenkon-
zept für die
Drogenarbeit
  Newsletter
VEREIN 
Forum | Feedback | Impressum 
Kolumne
   
"Ansteckung billigend in Kauf genommen?"

(Mai 2008)
 
   Michael Tappe,
 Fachlicher Leiter,
 stellv. Geschäftsführer
   

Im April verurteilte das Amtsgericht München einen HIV-positiven schwulen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Haft und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Verurteilte hatte laut Auffassung des Gerichts nach einer durchzechten Nacht mit einem anderen Mann zunächst Oralverkehr ohne Samenerguss und später ungeschützten Analverkehr ohne Samenerguss im Körper des Partners. Der Verurteilte bestreitet, Analverkehr ausgeübt zu haben. Eine HIV-Infektion wurde nicht übertragen. Die Urteil ist nicht das erste dieser Art und insofern eigentlich nichts Besonderes. Trotzdem wirkt es wie ein Schock. Warum?

Erstens: Der ungeschützte Analverkehr wurde vom Beschuldigten bestritten und konnte (natürlich) nicht bewiesen werden. Das Gericht kam lediglich „aufgrund der nachvollziehbaren und ohne Belastungseifer geschilderten Aussage“ des Zeugen zu der Auffassung, dass es zum Analverkehr kam. Aussage gegen Aussage – im Zweifel gegen den Angeklagten? Meinem Rechtsverständnis entspricht das nicht.

Zweitens: Eine gefährliche Körperverletzung hat nicht stattgefunden. Eine HIV-Infektion wurde nicht übertragen. Nach meinem Rechtsverständnis hätte der Mann höchstens für versuchte Körperverletzung belangt werden können, und selbst das wäre in meinen Augen fragwürdig, weil der Verurteilte aus nachvollziehbaren Gründen davon ausging, kein Infektionsrisiko einzugehen. Er hat sich da zwar getäuscht, weil ja tatsächlich ein minimales Restrisiko besteht. Aber dies Risiko wird von vielen Wissenschaftlern als so gering eingeschätzt, dass manche sogar ganz offiziell verlautbaren, dass unter bestimmten Bedingungen ungeschützter Sex ok ist. Die Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen (EKAF) schrieb in der schweizerischen Ärztezeitung: „Eine HIV-infizierte Person ohne andere STD unter einer antiretroviralen Therapie (ART) mit vollständig supprimierter Virämie (…) ist sexuell nicht infektiös“, solange sie keine weitere sexuell übertragbare Krankheit hat, unter regelmäßiger Kontrolle ist und seit mindestens 6 Monaten eine Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze hat. Dies traf auf den Verurteilten zu. Da von schwerer versuchter Körperverletzung zu sprechen halte ich mindestens für fragwürdig.

Drittens: In den mir bekannten bisherigen Urteilen war es in der Regel so, dass der Verurteilte seine HIV-Infektion trotz Nachfrage verheimlicht hatte, in manchen Fällen sogar seine Partner durch Vorlage gefälschter Testergebnisse getäuscht hatte. Dies war hier nicht der Fall. Es wurde gar nicht über dies Thema gesprochen. Der Negative ging anscheinend davon aus, dass sein Partner auch negativ ist. Mit welcher Berechtigung? Mit der gleichen Berechtigung hätte der Positive davon ausgehen können, dass sein Partner auch positiv ist und deshalb auf Schutz verzichten können.
An dieser Stelle wird für mich das Urteil zum Menetekel: In der Prävention haben wir bisher immer versucht zu vermitteln, dass beide Partner Verantwortung tragen und jeder dafür verantwortlich ist, sich zu schützen. Die Präventionsarbeit in Deutschland war nicht zuletzt deshalb sehr erfolgreich. Unsere Infektionszahlen sind vergleichsweise gering. Das Gericht sagt nun: der Positive hätte „es“ sagen müssen. Ja, dem stimme ich zu. Aber ich sage auch: der Negative hätte fragen müssen. Er hat genau so viel Verantwortung, wie sein Partner. Dies lässt das Gericht vollkommen unberücksichtigt und gibt dem Positiven die alleinige Verantwortung. Das ist ungerecht, auch im juristischen Sinne.

Für die HIV-Prävention wird dieses Urteil, wenn es Bestand hat, fatale Folgen haben: Die Negativen können sich in falscher Sicherheit wiegen und ohne zu überlegen oder zu fragen auf Schutz beim Sex verzichten. Sie können sich ja darauf verlassen, dass ihr Partner eingesperrt wird, wenn er sie einem Risiko aussetzt. Positive werden nicht mehr nur diskriminiert, sie werden kriminalisiert. Wenn sich die Gerichte die Auffassung des Gutachters zu Eigen machen, selbst Küssen sei nicht absolut risikolos, dürfen Positive gar keinen Sex mehr haben, ohne sich strafbar zu machen. Unsere Botschaften (Beim Oralverkehr raus bevor’s kommt, beim Analverkehr immer ein Kondom) sind damit obsolet. Nur wer nicht getestet ist, (egal, ob er positiv ist, oder nicht), kann straflos - aber sicher nicht folgenlos - auf Schutz beim Sex verzichten. Aus unserer (Präventions-)Sicht tragen gerade Ungetestete, (vermeintlich Negative aber tatsächlich Positive) zum Ansteigen der Neuinfektionen bei. Wie soll ich jemandem ernsthaft raten, sich testen zu lassen, wenn er sich im Falle eines positiven Ergebnisses in Zukunft mit einem Bein im Gefängnis steht, falls er nicht auf Sex verzichtet?
Damit wäre die zukünftige Präventionsstrategie klar: Einsperren aller Uneinsichtigen und am Besten präventiv auch gleich aller möglicherweise Uneinsichtigen, und wenn man schon mal dabei ist, warum nicht gleich alle Infizierten einsperren? Ein fertig ausgearbeitetes Konzept liegt seit Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts vor. Man müsste halt mal nachfragen ob die damals vorgesehene Insel noch frei ist und ob da alle 50.000 HIV-Infizierten drauf passen ...

Michael Tappe
Fachlicher Leiter, stellvertretender Geschäftsführer
[ michael.tappe@muenchner-aidshilfe.de]


top