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Paradigmenwechsel in der Altenhilfe – Chance und Herausforderung!

 
   Diana Zambelli,
 Leiterin Betreutes Wohnen /
 rosaALTER
   
(April 2009)

Eines steht fest: Dem Bedürfnis von Menschen in der dritten Lebensphase sowie dem demographischen Wandel muss in Zukunft Rechnung getragen werden. Die Herausforderung besteht darin, bestehende Wohn- und Lebensangebote der Altenhilfe an die Bedürfnisse der Leistungsbezieher anzupassen und bedarfsorientierte neue Wohnformen zu entwickeln, zu erproben und anzubieten.

In Europa wurde 1974 mit dem Heimgesetz erstmals eine umfassende Regelung der Heimverhältnisse geschaffen. Das Heimgesetz stellte eine anerkannte Grundlage für eine verbraucherorientierte Politik im Heimbereich dar. Es wurde ausdrücklich zum Schutz und der Beteiligung von Heimbewohnern entwickelt. Dennoch stand hinter dem Heimgesetz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes der Versorgungscharakter von hilfebedürftigen Menschen in Heimen. Durch die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und dem immer größeren Wunsch nach Mitbestimmung und Selbstbestimmung auch in Heimen wurde das Heimgesetz bis 2008 drei Mal novelliert.

Das Heimrecht als Bundesgesetz hat ganz wesentlich dazu beigetragen hat, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedarf sowohl in Alten- und Pflegeheimen als auch in Heimen der Behindertenhilfe zu verbessern. Dennoch ist die strikte Trennung von Heim und selbst verantworteten Wohnformen heutzutage nicht mehr sinnvoll. Zu individuell sind die Vorstellungen und auch Möglichkeiten eines Lebens im Alter und mit Behinderung geworden. Der Schutzcharakter und die Annahme, ältere Menschen komplett versorgen zu müssen, stand vor der Idee des mündigen Bewohners.

Die Lücke zwischen einer Vollversorgung im Heim und dem Leben in der eigenen Wohnung gilt es nun zu schließen. Dennoch gilt es auch hier, Qualitätskriterien bei der Versorgung von hilfebedürftigen Menschen, die nicht im Heim leben, einzuhalten. Eine Berücksichtigung und Förderung von alternativen Wohnformen zwischen Heimversorgung und der Versorgung zu Hause ist aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der Zunahme des Bevölkerungsanteils von alten Menschen unabdingbar geworden. Aufgrund dieser Tatsache wurde das Heimgesetz im August 2008 verabschiedet.

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Damit liegt es nun in der Hand des Freistaats, die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung in Bayern aktiv zu gestalten. Der Unterschied zwischen Heim und ambulanter Wohnform wird in diesem Gesetz ausdrücklich unterschieden und benannt. Dies bedeutet erstmalig eine klare Unterscheidung zwischen stationären Wohnformen (Heim) und ambulanten Wohnformen in der Alten- und Behindertenhilfe. Es bestehen unterschiedliche Prüf- und Anordnungsbefugnisse für stationäre und ambulante Wohnformen. In beiden Lebensformen steht aber das Recht auf Selbstbestimmung an oberster Stelle.

Die soziale Demokratie gibt dem (alten) Menschen Möglichkeiten auswählen und teilnehmen zu können wie er sein Leben mit zunehmendem Hilfebedarf verbringen möchte. Der Patient – Bewohner – Klient – wird zum Kunden gemacht.
Sieben schwule Männer im Alter werden durch den Initiator Münchner Aids-Hilfe und dem finanziellen Zuschuss der Stadt München diese Chance erhalten – ihr Leben im Alter individuell zu gestalten und als Kunde zu fungieren.

Konkret heißt dies, den Umzug selbst organisieren, den Pflegedienst aussuchen, Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag organisieren, sozialrechtliche Kenntnisse zum Einfordern von persönlichen Ansprüchen kennen etc. Eine große Aufgabe, die sich Ihnen hier stellt. Denn die Angebotspalette von Pflegediensten in München ist groß, die Fachstellen für häusliche Versorgung im Rahmen der Neustrukturierung der Altenhilfe in München überbelastet und den Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten im Münchner Altenhilfesystem haben oftmals sogar die Profis nur lückenhaft. Für die Männer in dieser speziellen Situation kommt noch dazu herauszufinden, wo es diskriminierungsfreie Anbieter gibt. Problematisch wird hier die Kundensituation definitiv, denn erst bei Erhalt der Dienstleistung, die sozusagen direkt „am Mann“ oder dessen Lebensumfeld „getestet“ werden kann wird die Qualität der Dienstleistung sichtbar. Diese wieder rum ist im allgemeinen schwer messbar, denn das subjektive Empfinden von Qualität hängt sehr stark von sozialen und kulturellen Hintergründen ab, auf Empfehlungen ist deswegen auch nur bedingt Verlass.


LINK-TIPP:
Die rosaALTERnative der Münchner Aids-Hilfe stellt sich vor!
[ mehr...]


Die Männer der WG stehen nun kurz vor Einzug vor der großen Herausforderung, ihr eigenes, wie es im Fachjargon heißt „Pflegearrangement“ zu entwickeln. Zum Glück gibt es seit März 2008 die von der Stadt München geförderte Beratungsstelle rosaALTER, ein Beratungsangebot für ältere Lesben, Schwule und Transgender, die ihre Unterstützung anbietet.

Fazit:
Alleine die Etablierung von neuen, ambulanten Wohnformen im Bayerischen Wohn- und Pflegequalitätsgesetz reicht nicht aus. Ohne eine entsprechende Transparenz bezüglich der vorhandenen Angebote, bzw. der Förderung neuer Angebote sowie der Unterstützung durch professionelle Berater ist eine praktische Umsetzung alternativer Wohnmöglichkeiten kaum machbar. Das Bayerische Staatsministerium hat dies auch erkannt und fördert für 1,5 Jahre professionelle Unterstützung beim Aufbau ambulanter WG´s – auch in der rosaALTERnative.

Dennoch sind die Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung noch lange nicht überschaubar – für den Träger und für den Kunden.
Fragen wie:
Wer kommt für Mietausfälle auf, wenn kein „passender“ Bewohner von der Bewohnergruppe gefunden und akzeptiert wird? Wer unterstützt den Bewohner und seine Meinung im Gremium der Selbstbestimmung in der Wohngemeinschaft, wenn er das nur noch bedingt selbständig kann? Und zuletzt: Für welchen Träger ist die Initiierung einer ambulanten WG tatsächlich attraktiv, da keinerlei Verpflichtung der Bewohner besteht, Leistungen bei diesem Träger einzukaufen?
Sie sehen, auf beiden Seiten gibt es noch Klärungsbedarf, der sicher erst in den nächsten Jahren ausreichend beantwortet werden kann.

Dennoch stellen wir uns als innovativer Verein dieser Herausforderung gerne und freuen uns mit den zukünftigen Bewohner auf den 15. April – denn dann wird sie mit Leben gefüllt – die rosaALTERnative!

Die Möglichkeit unsere WG vorab zu besichtigen gibt es am Mittwoch, den 8. April ab 17 Uhr bei einer kleinen Eröffnungsfeier. Sie sind herzlich dazu eingeladen!

Diana Zambelli
Leiterin Betreutes Wohnen / rosaALTER
[ diana.zambelli@muenchner-aidshilfe.de]

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