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Kolumne
   
Die einseitige Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips in den Bayerischen Haftanstalten ist ungerecht!

 
   Martin Jautz ,
 Mitarbeiter der
 Beratungsstelle
   
(Mai 2009)

Obwohl es nur ein Strafgesetz in der Bundesrepublik Deutschland gibt, kam man 2006 in der sogenannten Föderalismusreform darauf, die Strafvollzugsgesetzgebung in die Hände der Länder zu geben. Daraufhin haben Bayern und 10 weitere Bundesländer eigene Vollzugsregelungen erlassen. Einen "Schäbigkeitswettlauf" nannte Heribert Prantl in der SZ vom 10. Januar 2006 diese Länderregelungen. Das bayerische Justizvollzugsgesetz trat dann zum 1. Januar 2007 in Kraft.

In diesem Gesetz ist das sogenannte Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeitsprinzip) immer wieder Thema. Das bedeutet nach Artikel 5 (1) „Das Leben soll im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden“. Leider stellen wir immer wieder fest, dass dieser Satz besonders dann Anwendung findet, wenn es um Kostenbeteiligungen und die Angleichung an Verschlechterungen der allgemeinen Lebensverhältnisse geht.

In Haft ist der Zugang zu Kondomen, und damit zu Safer Sex, nur auf Anfrage des Gefangenen beim ärztlichen Dienst möglich. Aus Scham nehmen diese Möglichkeit bayernweit weniger als 100 Gefangene wahr. So tragen Gefangene ein höheres Risiko, sich mit HIV zu infizieren, als Menschen außerhalb von Haftanstalten. Ist das Gleichbehandlung?

Die ehrenamtliche JVA-Gruppe hat ein Schaufenster zu den Haftbedingungen in Bayern gestaltet. [vergrößern]

HIV- positive Gefangene werden oftmals von sportlichen Angeboten der JVA ausgeschlossen aus Angst vor Infektionen über die Sportgeräte im Fitnessraum oder bei Verletzungen während der wenigen Mannschaftssportmöglichkeiten. „Draußen“ gibt es solche Diskriminierung selbstverständlich nicht. Neben der Beteiligung an Stromkosten, wurde zu Beginn dieses Jahres eine weitere Kostenbeteiligung, nämlich an der Gesundheitsversorgung, eingeführt. „Draußen“ werden Geringverdienende und chronisch Kranke von der Zuzahlung befreit. Ist das Gleichbehandlung?

Viele HIV - positive Gefangene sind von etlichen Arbeitsmöglichkeiten automatisch ausgeschlossen. Sie werden nicht in der Küche, nicht in der Wäscherei bzw. dem gesamten Freigänger-Arbeitsbereich oder sonst als „verletzungsgefährlich“ eingestuften Arbeitsplätzen eingesetzt. In Freiheit gibt es diese Diskriminierung selbstverständlich nicht. Somit bleibt vielen nur ein geringes Taschengeld von weniger als 30 Euro pro Monat von dem die Beteiligung an Stromkosten, Kopierkosten für ärztliche Untersuchungsberichte und nun eben auch noch eine „Praxisgebühr“ abgezogen werden. Wenn es jedoch darum geht Ausbildung, Schulbildung oder Arbeit bereitzustellen, dann fehlen dafür die Plätze, weil Stellen im Vollzugs-, oder Sozialdienst aus Kostengründen unbesetzt bleiben und die vorhandenen Beamten allesamt durch die permanente Überlegung der bayerischen Anstalten überbelastet sind. Siehe auch [ www.justizvollzug-bayern.de/JV/Ueberblick/Organisation].


LINK-TIPP:
Das Beratungsangebot der Münchner Aids-Hilfe in
Justizvollzugsanstalten. [ mehr...]


Wir fordern daher das Justizministerium und insbesondere Frau Ministerin Merk auf, das Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeitsprinzip) im Strafvollzug nicht nur anzuwenden, um Kosten zu senken, sondern auch im Sinne des Gesetzes die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die derzeitige Rückfallquote von mehr als 70% zeigt deutlich, dass dieses Ziel im Strafvollzug bisher nicht erreicht wird. Nur Wegsperren ist keine Lösung!

Martin Jautz
Mitarbeiter der Beratungsstelle
[ martin.jautz@muenchner-aidshilfe.de]

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