Wer wir sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen Café Regenbogen

Vorrang
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kund_innen über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a., unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum der Kund_in oder bei Dritten) sowie für die Vermietung unserer eigenen Veranstaltungsräume. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

1. Preise, Zahlungen, Zahlungsbedingungen
1.1 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise bzw. Mietpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums.
1.2 Rechnungen sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8%, bei Verbraucher_innen 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.
1.3 Wurde eine vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich das Café Regenbogen der Münchner Aids-Hilfe e.V. (im Folgenden Auftragnehmer) vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde bzw. die Kundin ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
1.4 Der Kunde bzw. die Kundin teilt dem Auftragnehmer 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmer_innenzahl um mehr als 20% nach unten ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung bis zum Beginn der Veranstaltung ist nur nach Absprache und Bestätigung durch das Café Regenbogen der Münchner Aids-Hilfe e.V. möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmer_innenzahl berechnet.

2. Termine
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde bzw. die Kundin eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Stornierung
2.1 Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir sieben Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75% des Auftrages.
2.2 Bei Stornierungen nach dem siebten Tag vor Lieferbeginn behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
2.3 Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich der Auftragnehmer vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

3. Rücktritt
3.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag fristlos zu kündigen, z.B. falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden bzw. der Kundin oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
– der Auftragnehmer den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung seinen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
Der Kunde bzw. die Kundin verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Anordnungen und Auflagen einzuhalten. Sie/er hat Kenntnis davon, dass die Nutzung der Räume nicht zur Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen berechtigt, auf denen rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte dargestellt werden. Sie/er versichert, dass die von ihr/ihm veranstalteten Zusammenkünfte keine derartigen Inhalte haben werden und verpflichtet sich, Teilnehmer_innen, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Hierzu wird sie/er gegebenenfalls auch vom Hausrecht Gebrauch machen.
3.2 Insofern der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nicht Eigentümer_in einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet er/sie nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

4. Änderungen
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

5. Transportkosten
5.1 Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/Mobiliar beträgt EUR 60,- netto im Münchener Stadtgebiet. Dieser beinhaltet 1 Fahrer_in zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums.
5.2 Ist der Kunde bzw. die Kundin Unternehmer_in, und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Lindwurmstr. 71, 80337 München, geht die Haftung auf den Kunden bzw. die Kundin über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, dem/der Frachtführer_in oder Dritten übergeben haben.

6. Mängel
6.1 Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich erfolgen, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung fällig.
6.2 Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung den jeweiligen Projektleiter_innen mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

7. Schadensersatzpflicht
7.1 Vom Kunden bzw. von der Kundin mitgebrachte Ausstellungsstücke oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden bzw. der Kundin in den Veranstaltungsräumen. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für durch Dritte verursachte Schäden können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.
7.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist mit den Projektleiter_innen vorher abzustimmen.
7.4 Sofern der Kunde bzw. Kundin Unternehmer_in ist, haftet er/sie für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer_innen bzw. -besucher_innen, Mitarbeiter_innen, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
7.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden bzw. der Kundin oder vom Kunden bzw. von der Kundin angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein er/sie verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Auf besonders empfindliches Interieur hat uns der Kunde bzw. die Kundin hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

8. Mietpreis, Mieteinheit, Übergabe/Rückgabe
8.1 Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten jeweils als ganze Tage. Nimmt der Kunde bzw. die Kundin die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
8.2 Der Kunde bzw. die Kundin ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Der Kunde bzw. die Kundin darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen.
9.2 Gibt der Kunde bzw. die Kundin die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
9.3 Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
11.2 Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist München. Gegenüber Unternehmer_innen ist Gerichtsstand München.

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