Aktuelle Themen

Diskriminierung bis in den Tod?

Gepostet:

Bayerischer Sonderweg ist bayerischer Holzweg

Seit der Neufassung der Bayerischen Bestattungsverordnung gelten auch Verstorbene, die HIV oder Hepatitis B/C hatten als "infektiöse Leiche" – mit gravierenden Folgen. So darf der Leichnam nicht mehr frisiert oder gewaschen, zudem muss der Sarg mit der stigmatisierenden Aufschrift "infektiös" gekennzeichnet werden. Eine offene Aufbahrung ist ebenfalls untersagt, die sofortige Einäscherung ist Pflicht.

Kein anderes Bundesland geht so mit seinen Leichen um – und das aus gutem Grund, denn die Gefahr einer Übertragung von HIV besteht in dieser Situation nach Meinung von Expert_innen nicht. Bestenfalls dann, wenn ein_e Ärzt_in z.B. bei der Obduktion mit dem Blut der_des Verstorbenen in Kontakt kommt und eine ausreichende Menge der infektiösen Flüssigkeit selbst aufnimmt. Das wiederum ist sehr unwahrscheinlich – und so erweist sich dieser bayerische Sonderweg als Holzweg.

Die aktuelle Fassung der Bestattungsverordnung gilt noch bis 31.12.2022, denn 2023 sollen einige Passagen neu formuliert werden. Die Münchner Aids-Hilfe meint: Die Gelegenheit muss genutzt werden, um auch diesen diskriminierenden Absatz zu streichen – jetzt sind Gesundheitsministerium und der Bayerische Landtag in der Pflicht!

Zum Artikel der DAH