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HIV-Infektion: Rückfall in alte CSU-Zeiten?
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„Kennzeichnung in Polizeicomputern ist fachlich gefährlicher Unsinn“
„Wie Bayern HIV-Positive kennzeichnet, ist eine Stigmatisierung“, so die ehemalige queer- und gleichstellungspolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, die am 22. März ihren Austritt aus der Partei bekannt gegeben hatte. Auslöser war eine Presseveröffentlichung, derzufolge es 15.000 gespeicherte HIV-positive Menschen in Bayern gäbe. Da diese Zahl im Vergleich zu anderen Bundesländern außergewöhnlich hoch schien, startete Stamm eine Anfrage bei der Staatsregierung. Die wiederum führte aus, dass in dieser Zahl nicht zwischen HIV-Positiven und ebenfalls meldepflichtigen Ansteckungen mit Hepatitis B oder C unterschieden würde. Das heißt: Wie viele der 15.000 gespeicherten Personen tatsächlich HIV-positiv seien, ließe sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Fest steht: Alle aus dieser Personengruppe, die mit einer Fahndung oder einer Eintragung im Kriminalaktennachweis erfasst sind, werden im INPOL-System mit dem Vermerk ANST (= Ansteckungsgefahr) gespeichert.
„Diese Kennzeichnung in Polizeicomputern ist fachlich gefährlicher Unsinn und produziert eine Scheinsicherheit auf Kosten der Betroffenen“, so Thomas Niederbühl, Geschäftsführer der Münchner Aids-Hilfe e.V. Hier würde ein Risiko suggeriert, das in der Praxis sehr unwahrscheinlich sei: „Uns ist kein einziger Fall einer Übertragung von HIV- oder Hepatitis durch Verletzungen im Polizeidienst bekannt.“ Positive, die von ihrer Erkrankung wüssten, seien in Therapie und könnten das Virus nicht mehr übertragen. Wer sich unwissentlich infiziert habe und dadurch ein wahrscheinlicherer Überträger sei, könne in der Datenbank hingegen nicht auftauchen.
Claudia Stamm und Thomas Niederbühl fordern daher eine sachliche Aufklärung über Risiko und Schutzmöglichkeiten sowie Informationen zum Umgang im (unwahrscheinlichen) Fall einer Ansteckung. Auch die Deutsche AIDS-Hilfe hatte die INPOL-Kennzeichnung mit dem Warnhinweis ANST immer wieder kritisiert. „Bayern sollte diese diskriminierende Praxis endlich beenden und die gespeicherten Daten löschen“, so Stamm.