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Wir sagen nein zum neuen „Prostituiertenschutzgesetz“

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Ein krasser Kontrast zu unserem Konzept der Verhältnisprävention

Neben der Kondompflicht sieht der Gesetzentwurf eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung für alle Sexarbeiter vor. Diese gilt für zwei Jahre, die gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen. Bei Verstößen drohen Prostituierten Bußgelder bis zu 1.000 Euro. „Das neue Gesetz steht im krassen Kontrast zu unserem Konzept der Verhältnisprävention“, so Martin Jautz von der MüAH. „Wenn sich Prostituierte orten und registrieren müssen, werden sie die Angebote, die die Gesundheitsämter anbieten, nicht mehr freiwillig nutzen.“ Das Gesetz stünde zudem im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz, das die Selbstverantwortung zum Schutz vor HIV und anderen STI fördern und nicht einseitig auf eine Gruppe abwälzen will.

Die Erfahrungen aus mehr als drei Jahrzehnten HIV-Prävention zeigen auch aus der Sicht der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH): Kontrolle und Repression drängen Sexarbeiter_innen in die Illegalität, so dass Hilfsangebote sie nicht mehr erreichen, und tragen zur Stigmatisierung bei. Freiwillige Angebote zur Beratung und Unterstützung hingegen werden gerne angenommen. Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe: „Dieses Prostituiertenschutzgesetz verdient seinen Namen nicht. Es bietet Scheinsicherheit statt wirksame Lösungsansätze. Zwangsprostitution wird das Gesetz nicht verhindern, der HIV-Prävention und der Gesundheitsvorsorge wird es schaden. Den Rat der Fachwelt hat das Familienministerium offenbar nur pro forma eingeholt. Anders ist nicht zu erklären, warum die Bundesregierung die einhellige Expertise nicht beherzigt.“