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Initiative "Grundgesetz für alle"

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Wir unterstützen die Petition

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es bislang in Artikel 3 des Grundgesetzes (GG). 1994 wurde Artikel 3 GG um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt.

Queere Menschen blieben dabei außen vor und sind bis heute die einzige von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe ohne besonderen Diskriminierungsschutz. Das soll sich nun ändern: Rund 60 Organisationen fordern mit der Ende Februar gestarteten Kampagne „Grundgesetz für alle“, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Grundgesetz aufzunehmen.

Zu den Erstunterzeichner_innen gehören unter anderen Carolin Kebekus, Jochen Schropp, Rosa von Praunheim, Carolin Emcke, Sookee, Ingo Zamperoni, Else Buschheuer, Hella von Sinnen und Anne Will. Will erklärte: „Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen.“

Auch die Münchner Aids-Hilfe unterstützt die Aktion und ruft alle auf, die Petition zu unterzeichnen!

Hier geht´s zur Petition