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PrEP ist ab sofort Kassenleistung

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Eine gute Nachricht für die Prävention!

Seit dem 1. September 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 16 Jahren mit einem substanziellen HIV-Risiko Anspruch auf die Medikamente und erforderlichen Untersuchungen für die HIV-Prophylaxe PrEP.

Als Menschen mit „substanziellem Risiko“ gelten:

• Männer, die Sex mit Männern haben, oder trans* Personen, die in den letzten drei bis sechs Monaten Analverkehr ohne Kondomhatten und/oder voraussichtlich in den kommenden Monaten Analverkehr ohne Kondom haben und/oder in den zwölf Monaten vor der Beratung zur PrEP-Verschreibung eine Geschlechtskrankheit hatten, bei denen HIV noch sexuell übertragbar ist (das heißt, die Zahl der HIV-Viren im Blut liegt nicht seit mindestens sechs Monaten unter 200 RNA-Kopien/ml Blutplasma)

• Partner_innen von Menschen mit HIV

• Intravenös Drogen konsumierende Personen, die zum Beispiel kein steriles Spritzbesteck verwenden, etwa weil sie z.B. in Haft keinen Zugang dazu haben (individuelle Prüfung)

• Menschen, die Sex ohne Kondom mit Partner_innen haben, bei denen eine nicht diagnostizierte und damit nicht behandelte HIV-Infektion wahrscheinlich ist, zum Beispiel bei sexuellen Kontakten mit Menschen aus besonders von HIV betroffenen Gruppen (nach individueller Prüfung).

Laut Vereinbarung umfasst die PrEP-Versorgung die PrEP-Medikamente (die Versicherten zahlen die gesetzliche Zuzahlung) und Untersuchungen, die vor und während der PrEP erforderlich sind:

• HIV-Test vor Beginn der PrEP, vier Wochen nach Beginn und dann alle drei Monate. Würde man die PrEP-Medikation bei unentdeckter HIV-Infektion einnehmen, bestünde die Gefahr, dass das Virus sich vermehrt und sich Resistenzen ausbilden.

• Überprüfung der Nierenfunktion vor dem PrEP-Start und anschließend alle 3 bis 12 Monate (wer an einer Nierenerkrankung leidet, sollte keine PrEP machen)

• Test vor dem PrEP-Beginn (setzt man die PrEP bei einer bestehenden Hepatitis B ab, kann sich die Hepatitis verschlimmern).

• Ausschluss einer Hepatitis-B-Infektion bzw. Überprüfung und gegebenenfalls Herstellung des Impfschutzes gegen Hepatitis B.

• Außerdem können je nach Risiko Untersuchungen auf die Geschlechtskrankheiten Syphilis, Gonorrhö (Tripper) und Chlamydien erfolgen, die auch in den PrEP-Leitlinien erwähnt sind.

Die PrEP-Leitlinien empfehlen zusätzlich regelmäßige Untersuchungen auf Hepatitis C.

Verschreiben, begleiten und abrechnen dürfen nur fachlich befähigte Ärzt_innen. Als fachlich befähigt gelten Ärzt_innen in der spezialisierten Versorgung von Menschen mit HIV. Geregelt werden muss jetzt noch deren Vergütung für die PrEP-Beratung und Begleitung.

Falls ihr Informationen zu geeigneten Ärzt_innen benötigt, wendet euch bitte an die Münchner Aids-Hilfe. Bitte teilt uns doch mit, welche Erfahrungen zu diesem Thema ihr bei Ärztinnen und Ärzten gemacht habt. Das hilft uns Wissens- und Versorgungslücken zu schließen, danke!

Die Deutsche Aids-Hilfe hat unter #PrEPistDa einen Aktionsmonat ausgerufen und eine Themenseite zusammengestellt, auf der alle Informationen sowie Interviews mit Expert_innen zusammengestellt sind. Wir empfehlen sie gern!

Weitere Infos auf der Seite der Deutschen Aidshilfe