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Selbstbestimmungsgesetz in Kraft
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Freude, aber auch Kritik
Am 1. November 2024 tritt endlich das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es war ein langer Weg. Wie viele andere, die den Prozess begleitet haben, haben auch wir gemischte Gefühle.
Einerseits freuen wir uns, dass es für viele Menschen bald bedeutend leichter sein wird den Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Viele haben gewartet, gehofft, gebangt, ob das Gesetz überhaupt noch verabschiedet werden würde. Wir wissen, dass in München bereits eine große Zahl von Menschen auf die Änderung wartet.
Andererseits sehen wir notwendige Nachbesserungen: Geflüchtete trans*, inter* und nicht-binäre Personen müssen erst viele Auflagen erfüllen, um das Gesetz nutzen zu können. Intergeschlechtliche Menschen müssen zwar keinen ärztlichen Nachweis mehr erbringen, dafür aber nun drei Monate auf die Änderung warten, was zuvor nicht der Fall war.
Trans* Frauen, transfemininen Personen, inter* und nicht-binäre Menschen, die eine Änderung von männlich zu weiblich, divers oder offenem Geschlechtseintrag vornehmen wollen, begegnet das Gesetz mit Misstrauen und verhindert eine Änderung im „Spannungs- und Verteidigungsfall“. Auch die Selbstbestimmung von jugendlichen trans*, inter*, und nicht-binären Menschen wurde im Gesetz nicht so umgesetzt wie es im ersten Entwurf angekündigt wurde.
Wir freuen uns - hoffen aber sehr, dass es zu den nötigen Nachbesserungen kommt. Wir kämpfen weiter!