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Substitution in bayerischen Haftanstalten

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Eine Frage von Recht & Ethik

In bayerischen Gefängnissen lässt der Umgang mit opioidabhängigen Häftlingen zu wünschen übrig, genauer: Betroffene werden nur zögerlich oder gar nicht substituiert. Und das, obwohl wissenschaftliche Studien die positiven Auswirkungen der Substitutionsbehandlung für Menschen mit Opioidabhängigkeit beweisen. Darauf macht ein neues Positionspapier aufmerksam, das von zahlreichen Institutionen, die mit dem Thema Drogen und Haft arbeiten (wie z.B. die Münchner Aids-Hilfe) veröffentlicht wurde.

Anspruch auf angemessene medizinische Behandlung

Wir meinen: Inhaftierte haben Anspruch auf eine angemessene medizinische Behandlung, welche die Versorgung mit Arznei-, Heil- und auch Substitutionsmittel umfasst. Denn trotz der rechtlichen Lage, der ausgezeichneten Forschungslage, den positiven Aussagen zur Wirksamkeit der Substitutions-behandlung sowie entsprechenden Praxiserfahrungen, wird in bayerischen Haftanstalten nach wie vor nur zurückhaltend von dem Behandlungsangebot Gebrauch gemacht. In über 40 Mitgliedsländern des Europarates findet eine Substitutionsbehandlung in Haft statt. In Bayern jedoch wird sie weiterhin häufig verwehrt oder an hohe Hürden geknüpft. Eine Situation, die für Betroffene nicht länger tragbar ist!Wir fordern die die bayerischen Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf, die Richtlinien der Bundesärztekammer und die Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung ausnahmslos umzusetzen. Im Sinne der Inhaftierten, aber auch der öfdfentlcihen Gesundheit.

Das Positionspapier Für eine wissenschaftlich-basierte Substitutionspraxis in bayerischen Haftanstalten wurde verfasst von der AG Aids&Haft in Bayern (= Münchner Aids-Hilfe e.V., Augsburger AIDS-Hilfe e.V., AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V., Bayrische Aids Stiftung) sowie dem akzept e.V. (Bundesverbandfür akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik) und der Deutschen Aidshilfe.

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